Die Polizei zieht nach dem Musikfestival SEA YOU am Freiburger Tunisee eine erschreckende Bilanz: In 270 (!) Fällen wurden bei Besuchern verbotene Substanzen, die dem Betäubungsmittelgesetz unterliegen, festgestellt.
Dagegen klingen die lediglich 11 festgestellten Verkehrsverstöße, wie Fahren ohne Führerschein oder Fahren unter Alkoholeinfluss, noch eher harmlos.
Zwei Körperverletzungsdelikte wurden gemeldet, – Strafanzeigen wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte wurden gefertigt. Eine 29-jährige Festivalbesucherin hatte offenbar wenig Lust, sich den Weisungen einer Polizisten zu fügen, sondern griff diese an. Ihr ebenfalls 29-jähriger Begleiter leistete ebenfalls Widerstand.
41 Platzverweise wurden zur Gewährleistung eines friedlichen Veranstaltungsverlaufs ausgesprochen werden.
Drogen bei bestimmter Klientel überproportional häufig?
Das Auffinden von Drogen laut dem Betäubungsmittelgesetz in 270 Fällen erinnert an die durch nichts bewiesene Aussage eines Beschuldigten im Hans-Bunte-Prozess, der vor Gericht aussagte, dass seiner Meinung nach 90% der Besucher des Diskotheken-Areals während der Veranstaltung Ecstasy o.ä. dem Betäubungsmittelgesetz unterliegende Mittel einnehmen. Auch wenn der Prozentsatz möglicherweise deutlich niedriger liegt, zeigt ein Auffinden in 270 Fällen bei dem Musikfestival, dass es offenbar eine Klientel gibt, denen der reine Musikkonsum alleine nicht zur Befriedigung der Sinne ausreicht und einer möglichen Gesundheitsgefährdung ebenso wenig Aufmerksamkeit eingeräumt wird wie einem gesetzlichen Verbot.