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Die Freiheit nach dem Ausbruch aus der JVA am Sonntag währte nur kurz: Zwischenzeitlich wurden die beiden Flüchtigen von der Polizei gefasst. Sie waren am Sonntag während des regulären Hofgangs über eine Mauer in die Freiheit geklettert. Die Polizei hatte mit einem Großaufgebot nach ihnen gesucht.

Beide Täter nach Zeugenhinweisen gefasst

Das markante Aussehen und die breit angelegte Fahndung haben schnell Zeugenhinweise auf die Aufenthaltsorte der beiden gegeben.

Der 36-jährige türkische Staatsbürger musste seine Flucht am Montagabend gegen 21 Uhr beenden, – er war im Unterallgäu aufgegriffen worden.

Der 37-jährige Georgier wurde im Umfeld von Frickenhausen (Lauben) festgenommen. Er war unbewaffnet und hat keinerlei Gegenwehr bei der Festnahme geleistet.

Der Aufgriffsort beider war im Umkreis von 15km um Memmingen herum.

Gefangenenflucht nicht strafbar

Wenn Gefangene in Deutschland aus einem Gefängnis fliehen, ist dies zunächst einmal nicht strafbar. Strafbar ist allerdings für Dritte die Beihilfe dazu. Wer also von außen eine Leiter über die Mauer wirft (was im Fall hier nicht geschehen ist), macht sich strafbar. Nicht aber derjenige, der als Gefangener die Leiter nutzt.

Von BSF

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