In einem Fernzug von Basel nach Freiburg kontrollierten Zöllner am Montagabend (2.9.2019) einen 27-jährigen Mann, der sich allerdings nur mit einem Haftausweis einer Justizvollzugsanstalt ausweisen konnte. Eigentlich wolle er zu Freunden aus Berlin, teilte er mit. Bei einer Kontrolle der Fingerabdrücke wurde festgestellt, dass gegen den Mann aus Gambia neben zwei Aufenthaltsermittlungen nach dem Asylgesetz auch zwei Haftbefehle vorlagen: Wegen schwerem Raub und wegen Körperverletzung. Eine Geldstrafe in Höhe von 810 Euro oder ersatzweise 54 Tage Haft standen zur Vollstreckung an.
Einreiseverbot mißachtet
Das gegen ihn früher ausgesprochene Einreiseverbot hatte ihn nicht sonderlich interessiert. Im Mai 2019 war er nach Italien abgeschoben worden und hätte bis November nicht nach Deutschland einreisen dürfen. Der Haftrichter ordnete die Einlieferung in eine Justizvollzugsanstalt an, da ein Untersuchungshaftbefehl vorlag. Wegen des Verstoßes gegen das Einreiseverbot erfolgt eine neue Anzeige.