Der englische Premier Boris Johnson glaubte mit einer von ihm verhängten Parlamentspause seine Gegner ausschalten zu können, doch ein britisches Gericht hat nun einen Riegel davor geschoben:
Parlamentsaussetzung illegal – urteilt das Gericht
Die Richter am Supreme Court (Oberster Gerichtshof) urteilten nicht nur, dass sie zuständig seien, über den Vorgang zu entscheiden, sondern auch, dass die Zwangspause des Parlaments, die Boris Johnson verhängt hatte, nicht rechtmäßig sei. Die elf zuständigen Richter urteilten sogar einstimmig. Der Vorgang sei null und nichtig und nicht rechtskräftig, wie sie durch ein „null and of no effect“ urteilten.
Man kann das Parlament nicht an der Arbeit hindern
Man könne das Parlament nicht in fünf von acht Wochen, die noch bis zum Brexit-Datum zur Verfügung stehen, daran hindern, seine Arbeit zu machen. Eine solche Pause sei anormal und daher nicht hinzunehmen. Allenfalls eine Pause von vier bis sechs Tagen sei akzeptierbar.
High Court sah es noch anders
Die Vorinstanz am High Court hatte es noch anders betrachtet, indem man dort den Vorgang als politisch einstufte und sich damit für nicht zuständig erklärte. Das hat der Supreme Court als vorgesetztes Gericht nunmehr korrigiert.
Urteil im Sinne der Kläger
Das nunmehr gefällte Urteil ist also ganz im Sinne der Kläger. Die Aktivistin Gina Miller hat mit zahlreichen Unterstützern geklagt, u.a. auch mit Unterstützung des früheren Premiers John Major.
Konsequenzen aus dem Urteil für Johnson und Parlament
- Das britische Parlament kann ab sofort wieder tagen. Für Mittwoch, 11:30 Uhr ist auch die nächste Sitzung schon angesetzt
- Boris Johnsons Plan, das Parlament bis kurz vor dem Brexit auszuschalten, wurde durchkreuzt
- Boris Johson dürfte an Reputation verloren haben, die ersten Rufe nach Rücktritt wurden in London laut
Boris Johnsons Reaktion
Boris Johnsons Reaktion in Interviews war die, dass er eine gegenteilige Meinung wie das Gericht habe und er die Entscheidung bedauere. Schlußendlich sei es aber egal. Großbritannien werde Ende Oktober aus der EU austreten.