Nun hat die Staatsanwaltschaft auf einer Pressekonferenz bestätigt, was bisher nur kolportiert worden war: Ein 33-jähriger Koch aus Freiburg soll für 50.000 Euro Lohn im Sommer im Freiburger Gewerbegebiet Haid einen jungen Drogenhändler mit zwei Kopfschüssen getötet haben. Dabei stützt sich die Polizei auf das Geständnis des Kochs, der auch Beziehungen zum Rotlichtmilieu habe. Das Geld habe die Polizei nahezu komplett sicherstellen können.
39-jähriger Anwalt zeigte Tatort vorher in Kanzlei
In der Kanzlei zeigte der Anwalt dem Koch vorher am Computer den Lageplan des späteren Tatorts. Der Koch kannte den Anwalt wegen der räumlichen Nähe des Restaurants zur Kanzlei schon länger. Das Opfer, ein 24-jähriger Mann war ein Mandant des Anwalts. Die Polizei geht davon aus, dass das spätere Opfer dem Anwalt mindestens 150.000 Euro zur Verwahrung übergeben habe, woran sich der Anwalt vermutlich bereichern wollte. Ein Bargeldspürhund habe das Geld später in Wohnung und Kanzlei des Anwalts aufgespürt.
Anwalt soll Auftrag zur Einschüchterung erteilt haben
Aus dem Gefängnis heraus soll der 39-jährige Anwalt, der Montag tot in der Zelle der JVA Offenburg aufgefunden wurde, sogar noch die Freundin (26) des Todesschützen eingeschüchtert haben. Diese sei wohl im Auftrag des Anwalts Opfer eines Körperverletzungsdelikts im Freiburger Stadtteil Herdern geworden. Dabei ging es vermutlich darum, den 33-jährigen Schützen dazu zu bewegen, vor Gericht und Polizei nicht gegen den Anwalt auszusagen. Die Justiz wollte wegen dieser Kontakte den Anwalt am Montag dieser Woche von der JVA Offenburg in das Gefängnis nach Stuttgart verlegen. Doch dazu kam es nicht mehr.
Todesursache: Selbstmord
Die Todesursache nach der vorläufigen Obduktion des Anwalts sei ein Suizid, – es wurden in der Zelle, die erst wenige Tage vorher durchsucht worden sein, auch Abschiedsbriefe gefunden. Bei einer Durchsuchung am Freitag vor dem Freitod waren diese noch nicht aufgefunden worden, – wohl aber Indizien für den Versuch einer Einflussnahme auf mögliche Zeugen/Tatbeteiligte.
Gegen Tote wird nicht ermittelt
Mit dem Tod des Anwalts werden die Ermittlungen gegen den Anwalt eingestellt, weil im deutschen Recht der Grundsatz gelte ‚Gegen Tote wird nicht ermittelt‘. Der 33-jährige Schütze, der – angeblich im Auftrag des Anwalts – den 24-jährigen Drogendealer erschossen habe, wird allerdings Anklage erhoben werden.
24-jähriger zum Waffenkauf gelockt
Das 24-jährige Opfer sei zu dem nächtlichen Treffen in der Haid gelockt worden, indem man ihm in Aussicht stellte, dass er dort Waffen kaufen könne. Der Polizei war das 24-jährige Opfer mit deutsch-nigerianischen Wurzeln bereits aus Drogen- und Waffendelikten vor seiner Ermordung bekannt.
Waffen und Munition in Seen gefunden
In umliegenden Seen haben Polizeitaucher im Rahmen der Ermittlungen auch Waffen und Munition gefunden. Auch das Magazin der Tatwaffe. Dem Anwalt wird eine diesbezügliche ‚Entsorgung‘ zugeschrieben. Durch verdeckte Ermittlungen konnte die Polizei die Fahrten und Fahrtziele des Anwalts nach der Tat nachvollziehen. So wurde offenkundig, dass der Anwalt mehrere Gewässer im Umland angefahren habe. Bei den Tauchgängen der Polizei tauchten dann zerlegte Waffenbestandteile in Plastiktüten auf, die aus dem Besitz des Anwalts stammen.
[…] Unter der Voraussetzung, dass das Landgericht Freiburg die Anklage annimmt, könnte dem Beschuldigten eine lebenslange Haftstrafe drohen. Seit August befindet er sich bereits in Untersuchungshaft. Gemäß Ermittlungen der Polizei soll der 39-jährige Anwalt dem späteren Mörder in seiner Kanzlei am Computer den Tatort gezeigt und für den Mord mindestens 50.000 Euro Lohn versprochen haben. Gleichfalls in seiner Kanzlei habe er das Opfer zur späteren Tötungsstelle ‚eingeladen‘, da er dort eine Waffe erwerben können. Tatsächlich hat das Opfer – ein in Freiburg bekannter Drogendealer – eine Waffe am Tatort gesehen – allerdings auch das Mündungsfeuer. Bei späteren Tauchaktionen wurden u.a. Waffen und Munition in umliegenden Seen gefunden, siehe Bericht zum Haid-Mord. […]