Justizvollzugsanstalt (JVA) in Freiburg

Die Bundespolizei hatte im Fernzug aus der Schweiz den richtigen Riecher. Der in Höhe Schallstadt kontrollierte 25-jährige Deutsche war in der Datenbank zur Festnahme ausgeschrieben: Ein offener Vollstreckungshaftbefehl wegen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz war gespeichert, was dazu führte, dass der Fahrgast festgenommen und zur Verbüßung einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und fünf Monaten in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert wurde. Mit einer Kontrolle im Zug hatte der Verurteilte anscheinend nicht gerechnet.

Von BSF

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