Blumen an der Tötungsstelle in Freiburg HaidMord Haid Anwalt

Das Landgericht in Freiburg hat heute die Strafe für den deutschen Auftragsmörder (33) im Freiburger Industriegebiet Haid verhängt: Lebenslänglich lautet das Urteil und entspricht damit der Forderung des Oberstaatsanwalts Matthias Rall.

Richterin Kleine-Cosack hat sich nicht vom Angeklagten beeindrucken lassen, der an den letzten Gerichtstagen den Eindruck hinterlassen wollte, in Notwehr geschossen zu haben. Dazu passte nach ihrem Eindruck weder seine wie ein Geständnis wirkende Einlassung während der Haftzeit noch der Umstand, dass der Beschuldigte mit durchgeladener und entsicherter Waffe am Tatort erschien. Zwei gezielte Schüsse in den Kopf seien bei den obduzierten Schusskanälen auch nur schwer als Notwehr erklärbar – so ein Sachverständiger.

Auftragsmord für 50.000 Euro

Für die Richterin stand demnach fest, dass der Beschuldigte einen Auftragsmord aus Habgier und Heimtücke begangen habe, um damit seine Schulden zu tilgen. 50.000 Euro soll er dafür von einem Freiburger Strafverteidiger erhalten habe. Der beauftragende Freiburger Rechtsanwalt kann allerdings dazu nicht mehr vernommen werden. Er ist während der Untersuchungshaft in seiner Zelle der JVA Offenburg tot aufgefunden worden – die Umstände deuten auf Selbstmord hin.

Täter entschuldigte sich bei der Mutter des Opfers

Der Täter entschuldigte sich bei der Mutter des Opfers (24), die mit der Erschießung ihr zweites Kind verloren hatte. Ihr erstes Kind verlor sie bei einem Naturunglück, bei dem ihre Tochter ums Leben kam. Ihr Sohn war zwar als Drogendealer in und um Freiburg aktiv, wollte aber angeblich den Weg in eine ordentliche Welt antreten. Diesen Weg kann er jetzt allerdings nicht mehr beschreiten.

Mörder vorbestraft wegen Prostitution

Der verurteilte Mörder ist bereits vorbestraft wegen Förderung der Prostitution und hatte zuletzt als Koch in einer Freiburger Kneipe gearbeitet, wo ihn auch der Rechtsanwalt, dessen Mandant das Opfer war, kennen lernte. Für den Mörder ist das Gefängnis kein gänzlich neues Terrain, – er sitzt bereits wegen anderer Straftaten, zu denen bislang eine Bewährungsstrafe verhängt wurde.

Auch der Anwalt ist wohl kein unbeschriebenes Blatt gewesen

Auch der Freiburger Strafverteidiger, der den Mord beauftragt haben soll, um sich einer sechsstelligen Summe des Opfers zu bemächtigen, die er für den nunmehr getöteten jungen Dealer verwahrte, war wohl kein unbeschriebenes Blatt, sondern hatte seine Finger in Geschäften rund um Prostitution, Waffenhandel und Drogen. Die Ermittlungen gegen ihn wurden zwischenzeitlich eingestellt, da Strafverfahren in Deutschland gegen Tote nicht betrieben werden. Als Abwickler für seine Kanzlei wurde von der Rechtsanwaltskammer Freiburg der Rechtsanwalt Robert Podgajny bestellt.

Tumulte im Gerichtssaal

Nach der Urteilsverkündung kam es im Gerichtssaal zu Tumulten, u.a. wurde der Täter aus dem Publikum mit Gegenständen beworfen. Mehrere Streifenwagen mussten anrücken, um die Justizangestellten bei der Wiederherstellung der Ordnung zu unterstützen. Der Vater des ermordeten Drogendealers stürzte sich mit den Worten „Bastard“ auf den verurteilten Täter.

Das Urteil ist per Stand 18.3.2020 noch nicht rechtskräftig. Es könnten noch Rechtsmittel eingelegt werden.

Von BSF

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