Im Hans-Bunte-Fall rund um die Gruppenvergewaltigung im Umfeld einer Freiburger Discothek kommt es durch den Coronavirus zu einer Prozess-Unterbrechnung. Die Termine, die man eigentlich bis Mai geplant hatte, werden so nicht stattfinden können. Stattfinden werden lediglich ein paar Kurztermine, die aus prozessualen Gründen abgehalten werden, um Fristen zu wahren.
Vernehmungen von Sachverständigen und Zeugen, die noch ausstehen, werden auf unbestimmte Zeit verschoben und erst dann wieder terminiert, wenn es die Lage rund um die Ausbreitung des Coronavirus zulasse. Demzufolge existieren auch noch keine Termine für die Schlussreden der Anwälte oder gar die Urteilsverkündung. Elf Männer wurden vor Gericht beschuldigt, im Oktober 2018 vor einer Freiburger Diskothek eine 18-jährige vergewaltigt zu haben. Die Männer bestreiten dies zum größten Teil und machen teilweise geltend, dass die Frau dies selber gewollt habe. Prozessverzögerungen traten auch ein, weil ein Prozessbeteiligter coronabedingt in Quarantäne musste.
Land schraubt Justiz zurück
In den Zeiten der Corona-Epidemie hat das Land Baden-Württemberg für die Justiz im Ländle einen Gang zurückgeschaltet: An den Gerichten sollte man nur noch die dringend notwendigen Prozesse abhalten, alle anderen verschieben. Richter sollten die Möglichkeit der Heimarbeit prüfen.