Auch beim Robert-Koch-Institut haben nunmehr Menschen ihren gesunden Menschenverstand eingesetzt und kamen zu der Erkenntnis, dass das Tragen eines Mundschutzes auch für die Allgemeinheit sinnvoll sein kann, wenn man sich in der Öffentlichkeit bewegt.
Vor allen Dingen z.B. im Öffentlichen Personennahverkehr, Supermärkten oder auch am Arbeitsplatz. Überall dort, wo man mit vielen Menschen zusammen kommen kann. Da auch Covid-19-Erkrankte ohne Symptome in der Öffentlichkeit herumlaufen, weil sie noch gar nicht wissen, dass sie erkrankt sind, ist es sinnvoll, wenn möglichst viele Menschen in der Öffentlichkeit einen Mundschutz tragen.
Wer alleine im Wald spazieren geht, braucht das natürlich nicht.
Original-Einschätzung RKI zum Mundschutz:
Nicht jeder, der mit SARS-CoV-2 infiziert ist, bemerkt das auch. In der Regel sind Betroffene bereits mit sehr leichten Symptomen ansteckend. Manche Infizierte erkranken gar nicht (asymptomatische Infektion), könnten den Erreger aber trotzdem ausscheiden. In diesen Fällen könnte das vorsorgliche Tragen von Behelfsmasken dazu beitragen, das Übertragungsrisiko zu vermindern. Deshalb könnte das Tragen von Behelfsmasken durch Personen, die öffentliche Räume betreten, in denen der Sicherheitsabstand nicht eingehalten werden kann, z.B. ÖPNV, Lebensmittelgeschäften oder auch ggf. am Arbeitsplatz, dazu beitragen, die Weiterverbreitung von SARS-CoV-2 einzudämmen. Darüber hinaus könnten Behelfsmasken das Bewusstsein für „physical distancing“ und gesundheitsbewusstes Verhalten unterstützen.