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Stichtag 1.3.2017: Neues Kennzeichen für Mofas erforderlich

 

Ohne gültiges Moped-Kennzeichen 2017 nicht auf die Straße

Zweiräder, die motorisiert sind und bis 50 Kubikzentimeter Hubraum und 45km/h Höchstgeschwindigkeit aufweisen, dürfen nicht ohne gültiges Nummernschild auf die Strasse. Ohne gültiges Nummernschild geht es nicht. Auch für bestimmte Fahrräder mit Hilfsmotor (E-Bikes) und Krankenfahrstühle gilt dies.  Genau wie für bestimmte, leichte Quads und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge.

Kennzeichen: erst grün, dann schwarz

Im abgelaufenen Versicherungsjahr (bis 28.2.2017) war das Kennzeichen grün. Um der Polizei die Kontrolle der Kennzeichen leichter zu machen, wechselt jedes Jahr die Farbe der Versicherungskennzeichen. Für das Versicherungsjahr ab dem 1.3.2017 ist die Farbe auf SCHWARZ festgelegt. Wer mit altem Kennzeichen weiterfährt, hat keinen Versicherungsschutz und muss bei einem Unfall die Kosten aus eigener Tasche bezahlen. Kluge Fahrer kaufen sich daher ein Versicherungskennzeichen bei einer Versicherung oder z.B. in einer ADAC-Geschäftsstelle und montieren das neue schwarze Kennzeichen.

Unfall und Diebstahl versichert

Die Nummernschilder gelten als Nachweis einer vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung. Ergänzend kann auch eine Teilkaskoversicherung abgeschlossen werden, die das Fahrzeug gegen Diebstahl und witterungsbedingte Schäden schützt. Die Kosten eines solchen Kennzeichens variieren von Anbieter zu Anbieter. Aus Faustregel gilt: Haftpflicht plus Teilkasko kostet um die 100 Euro. Bei einem Anbieter weniger, bei anderen mehr.

Freiburg Lebensberatung
(Freiburg Lebensberatung)

 

Von BSF

Ein Gedanke zu „Neues schwarzes Moped-Versicherungskennzeichen ab 1.3.2017 erforderlich – grün gilt nicht mehr…“

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