Urteil: Wer kostenlos zur Probe arbeitet, bekommt kein Arbeitslosengeld mehr
Ein arbeitswilliger Arbeitslosengeldbezieher muss seine Bereitschaft, eine Woche kostenlos zur Probe zu arbeiten, damit bezahlen, dass er nicht nur während dieser Zeit kein Arbeitslosengeld bekommt, sondern auch anschließend keines mehr.…